Rechtsprechung
FG Schleswig-Holstein, 07.07.2003 - 5 K 116/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 146 Abs. 1 Satz 1; EStG § 7g Abs. 1
Zu den Voraussetzungen für die Bildung einer Ansparabschreibung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zu den Voraussetzungen für die Bildung einer Ansparabschreibung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (9)
- BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00
Ansparabschreibung - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.07.2003 - 5 K 116/00
Es sind daher Angaben insbesondere zur Funktion des Wirtschaftsgutes nach Art. und Lage sowie den voraussichtlichen Anschaffungskosten erforderlich (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2001 XI R 13/00, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2002, 385).Der Kl. kann sich auch nicht auf das Urteil des BFH vom 12. Dezember 2001 ( XI R 13/00, BStBl II 2002, 385) berufen.
- FG Berlin, 26.03.2001 - 7 B 7065/01
Buchführungsmäßige Anforderungen an Ansparrücklage
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.07.2003 - 5 K 116/00
Nur dann kann der gesetzlichen Forderung Rechnung getragen werden, dass Bildung und Auflösung der Rücklage in der Buchführung verfolgt werden können und der Zweck des § 7 g Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 EStG , eine einfache Überprüfungsmöglichkeit zu schaffen, erreicht wird (vgl. FG Berlin, Urteil vom 26. März 2001, 7 B 7065/01, EFG 2001, 736; Finanzgericht Köln, Urteil vom 21. Oktober 1999 13 K 2596/99, EFG 2000, 309 ; Hoffmann, EFG 2001, 735; Mrosek, Deutsches Steuerrecht -DStR-, 2000, 1423 ff.; Pinkos, Der Betrieb "DB- 1993, 1688 ff.;… Schmidt/ Drenseck, EStG , 22. Aufl. 2003, § 7 g Rz. 23).Dieser in der Vereinfachungs- und Überwachungsfunktion liegende Zweck des § 7 g Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 EStG kann nur dann erreicht werden, wenn die erforderlichen Angaben mit Aufstellung des Jahresabschlusses oder spätestens mit Einreichen der Steuererklärung vorhanden sind (FG Berlin, Beschluss vom 26. März 2001, 7 B 7065/01, a.a.O.) und sich ab diesem Zeitpunkt die Bildung (und ggf. Auflösung) der Rücklage und die für die Bildung konstitutiven Nachweise (Art. und Umfang der Investition) aus der Buchführung verfolgen lassen.
- BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00
Bildung einer Ansparrücklage vor Betriebseröffnung
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.07.2003 - 5 K 116/00
Die systematische Verbindung von dem Tatbestand der Rücklagenbildung (§ 7 g Abs. 3 EStG ) und den Rechtsfolgen der Auflösung der Rücklage (§ 7 g Abs. 4 EStG ) und des Gewinnzuschlags (§ 7 g Abs. 5 StG ) zwingt aber dazu, dass der Steuerpflichtige eine hinreichende Konkretisierung der geplanten Investitionen vornehmen muss (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 19. September 2002, X R 51/00, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2003, 250 unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 25. April 2002, IV R 30/00, BFH/NV 2002, 1097 ).
- BFH, 19.09.2002 - X R 51/00
Investitionsabsicht bei Ansparabschreibung
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.07.2003 - 5 K 116/00
Die systematische Verbindung von dem Tatbestand der Rücklagenbildung (§ 7 g Abs. 3 EStG ) und den Rechtsfolgen der Auflösung der Rücklage (§ 7 g Abs. 4 EStG ) und des Gewinnzuschlags (§ 7 g Abs. 5 StG ) zwingt aber dazu, dass der Steuerpflichtige eine hinreichende Konkretisierung der geplanten Investitionen vornehmen muss (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 19. September 2002, X R 51/00, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2003, 250 unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 25. April 2002, IV R 30/00, BFH/NV 2002, 1097 ). - BFH, 22.09.1993 - X R 37/91
Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen muß unmißverständlich bekundet …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.07.2003 - 5 K 116/00
Eine Buchführung, in der sich nur der Steuerpflichtige selbst bzw. dessen Steuerberater zu Recht findet, genügt diesen Ansprüchen nicht (…vgl. Trzaskalik in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, § 145 AO , Rz. 12; vgl. auch BFH-Urteil vom 22. September 1993, X R 37/91, BStBl II 1994, 172). - FG München, 06.02.2001 - 13 K 3283/98
Keine Bildung einer Ansparabschreibung gem. § 7g EStG nach Ablauf des …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.07.2003 - 5 K 116/00
Nur dann kann der gesetzlichen Forderung Rechnung getragen werden, dass Bildung und Auflösung der Rücklage in der Buchführung verfolgt werden können und der Zweck des § 7 g Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 EStG , eine einfache Überprüfungsmöglichkeit zu schaffen, erreicht wird (vgl. FG Berlin, Urteil vom 26. März 2001, 7 B 7065/01, EFG 2001, 736; Finanzgericht Köln, Urteil vom 21. Oktober 1999 13 K 2596/99, EFG 2000, 309 ; Hoffmann, EFG 2001, 735; Mrosek, Deutsches Steuerrecht -DStR-, 2000, 1423 ff.; Pinkos, Der Betrieb "DB- 1993, 1688 ff.;… Schmidt/ Drenseck, EStG , 22. Aufl. 2003, § 7 g Rz. 23). - FG Köln, 21.10.1999 - 13 K 2596/99
Glaubhaftmachung der Investitionsabsicht bei Ansparrücklage
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.07.2003 - 5 K 116/00
Nur dann kann der gesetzlichen Forderung Rechnung getragen werden, dass Bildung und Auflösung der Rücklage in der Buchführung verfolgt werden können und der Zweck des § 7 g Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 EStG , eine einfache Überprüfungsmöglichkeit zu schaffen, erreicht wird (vgl. FG Berlin, Urteil vom 26. März 2001, 7 B 7065/01, EFG 2001, 736; Finanzgericht Köln, Urteil vom 21. Oktober 1999 13 K 2596/99, EFG 2000, 309 ; Hoffmann, EFG 2001, 735; Mrosek, Deutsches Steuerrecht -DStR-, 2000, 1423 ff.; Pinkos, Der Betrieb "DB- 1993, 1688 ff.;… Schmidt/ Drenseck, EStG , 22. Aufl. 2003, § 7 g Rz. 23). - BFH, 09.08.1984 - IV R 151/81
Das Verzeichnis i. S. des § 7a Abs. 8 EStG kann auch noch bei Inanspruchnahme der …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.07.2003 - 5 K 116/00
Die Frage, ob Aufzeichnungen zeitgerecht i.S. des § 146 Abs. 1 Satz 1 AO sind, ist nicht für alle Geschäftsvorfälle gleich zu beantworten; hierbei ist auf die Art. des Geschäftsvorfalls entscheidend abzustellen (BFH-Urteil vom 9. August 1984, IV R 151/81, BStBl II 1985, 47 m.w.N.). - FG Niedersachsen, 27.10.1994 - II 484/88
Einkommensteuer; Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG trotz Vollschätzung durch …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.07.2003 - 5 K 116/00
Diese Regelung gilt für alle Aufzeichnungen, die aus steuerlichen Gründen erforderlich sind (Niedersächsisches FG, Urteil vom 27. Oktober 1994, II 484/88, EFG 1995, 797); Tipke/Kruse, AO/FGO, Stand: Mai 2003, § 146 AO Rz. 1), also auch für Aufzeichnungen i.S. des § 7 g Abs. 3 EStG .
- FG Bremen, 18.05.2006 - 1 K 174/05
Verfolgbarkeit der Bildung der Rücklage in der Buchführung als Voraussetzung für …
Die erforderlichen Angaben müssen dabei mit Aufstellung des Jahresabschlusses oder spätestens mit dem Einreichen der Steuererklärung vorhanden sein, vgl. Beschluss des BFH vom 24.05.2005 X B 137/04 BFH/NV 2005, 1563 ; Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 07.07.2003 5 K 116/00 juris-Dokument-Nr. STRE200371409.Nur dann können Bildung und Auflösung der Rücklage in der Buchführung verfolgt werden und der Zweck des § 7g Abs. 3 S. 3 Nr. 3 EStG , eine einfache Überprüfungsmöglichkeit zu schaffen, erreicht werden, vgl. auch Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 07. Juli 2003 5 K 116/00, juris Nr. STRE200371409, m. w. N. Wenn die Steuererklärung allerdings erst nach Ablauf des Investitionszeitraums von zwei Jahren beim Finanzamt eingereicht wird, genügt es nicht, dass die erforderlichen Angaben erstmals in diesem Zeitpunkt vorliegen, denn die voraussichtlichen Investitionen müssen binnen des Investitionszeitraums von zwei Jahren hinreichend konkretisiert und buchmäßig nachgewiesen werden, vgl. Urteil des BFH vom 06.03.2003 IV R 23/01, BFHE 202, 250 , BStBl II 2004, 187 .
Nach den formellen Buchführungsgrundsätzen - die für alle Aufzeichnungen, die aus steuerlichen Gründen erforderlich sind, gelten, also auch für Aufzeichnungen nach § 7g EStG , vgl. FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.07.2003, 5 K 116/00, juris-Dokument-Nr. STRE200317409 - muss der einzelne Geschäftsvorfall von der Bilanz bis zum zugehörigen Beleg und umgekehrt nachvollziehbar sein.
- FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2009 - 4 K 1908/06
Zur Verfolgbarkeit der Bildung einer Ansparabschreibung in der Buchführung
Nur dann könne der gesetzlichen Forderung Rechnung getragen werden, dass die Bildung und Auflösung der Rücklage in der Buchführung verfolgt werden könnten und der Zweck des § 7g Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 EStG , eine einfache Überprüfungsmöglichkeit zu schaffen, erreicht werde (Hinweis auf die Urteile des Finanzgerichts Berlin vom 28. Oktober 2004, Az.: 1 K 2271/03, Juris; des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 7. Juli 2003, Az.: 5 K 116/00, Juris, und des Finanzgerichts Berlin vom 26. März 2001, Az.: 7 B 7065/01, EFG 2001, 736).Nur dann kann der gesetzlichen Forderung Rechnung getragen werden, dass Bildung und Auflösung der Rücklage in der Buchführung verfolgt werden können und der Zweck des § 7g Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 EStG , eine einfache Überprüfungsmöglichkeit zu schaffen, erreicht wird (…vgl. Finanzgericht Berlin, Urteil 28. Oktober 2004, 1 K 2271/03, a.a.O.; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 7. Juli 2003, 5 K 116/00, a.a.O.; Finanzgericht Berlin…, Urteil vom 26. März 2001, 7 B 7065/01, a.a.O.; Finanzgericht Köln…, Urteil vom 21. Oktober 1999, 13 K 2596/99, a.a.O.; Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. April 2006, 4 K 1526/02, n.v.; Hoffmann, EFG 2001, 735; Mrosek, DStR 2000, 1423 ff.; Pinkos, DB 1993, 1688 ff.;… Schmidt/Kulosa, EStG , 27. Aufl. 2008, § 7g Rz. 65).
- FG Niedersachsen, 13.04.2005 - 2 K 25/04
Bildung einer Ansparabschreibung zum Ausgleich eines steuerlichen …
Nur dann kann der gesetzlichen Forderung Rechnung getragen werden, dass Bildung und Auflösung der Rücklage in der Buchführung verfolgt werden können und der Zweck des § 7 g Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 EStG, eine einfache Überprüfungsmöglichkeit zu schaffen, erreicht wird (vgl. FG Berlin, Urteil vom 28. Oktober 2004, 1 K 2271/03, juris; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 7. Juli 2003, 5 K 116/00, juris; FG Berlin, Urteil vom 26. März 2001, 7 B 7065/01, EFG 2001, 736; Finanzgericht Köln, Urteil vom 21. Oktober 1999, 13 K 2596/99, EFG 2000, 309; Hoffmann, EFG 2001, 735; Mrosek, DStR 2000, 1423ff.; Pinkos, DB 1993, 1688ff.;… Schmidt/Drenseck, EStG, 22. Aufl. 2003, § 7g Rz. 23).
- FG Köln, 07.09.2005 - 13 K 1147/05
Zulässigkeit einer Bilanzänderung zur Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. …
Ein späterer Austausch des Investitionsgutes oder eine nachträgliche Konkretisierung einer zunächst nur betragsmäßig erfassten Rücklage ist nicht möglich (BFH, BStBl II 2002, 385; ebenso Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 7. Juli 2003 5 K 116/00, EFG 2003, 1369; Finanzgericht München, Urteil vom 23. Juli 2003 1 K 1615/02, EFG 2003, 1605). - FG Niedersachsen, 13.04.2005 - 2 K 24/04
Anforderungen an die Buchführung bei einer nach einer Außenprüfung zum Ausgleich …
Nur dann kann der gesetzlichen Forderung Rechnung getragen werden, dass Bildung und Auflösung der Rücklage in der Buchführung verfolgt werden können und der Zweck des § 7 g Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 EStG, eine einfache Überprüfungsmöglichkeit zu schaffen, erreicht wird (vgl. FG Berlin, Urteil vom 28. Oktober 2004, 1 K 2271/03, juris; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 7. Juli 2003, 5 K 116/00, juris; FG Berlin, Urteil vom 26. März 2001, 7 B 7065/01, EFG 2001, 736; Finanzgericht Köln, Urteil vom 21. Oktober 1999; 13 K 2596/99, EFG 2000, 309; Hoffmann, EFG 2001, 735; Mrosek, DStR 2000, 1423ff.; Pinkos, DB 1993, 1688ff.;… Schmidt/Drenseck, EStG, 22. Aufl. 2003, § 7g Rz. 23). - FG Schleswig-Holstein, 30.11.2006 - 5 K 208/06
Verfolgbarkeit der Bildung einer Rücklage nach § 7g EStG in der Buchführung
Dies ist auch deshalb unverzichtbar, weil der Gesetzgeber für die Bildung der Rücklage weder eine Genehmigung des Finanzamts zur Voraussetzung gemacht hat noch, dass mit der Investition bereits begonnen wurde (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 7. Juli 2003, 5 K 116/00, Juris). - FG Berlin, 28.10.2004 - 1 K 2271/03
Anspruch auf Änderung des Bescheides über die gesonderte und einheitliche …
Zwar müssen zum Nachweis der Investition ausweislich der Gesetzesbegründung keine Investitionspläne vorgelegt werden (vgl. hierzu Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 7. Juli 2003, 5 K 116/00 m. w. N.).